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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

GEWERBE

Vermittlung von Werk- und Dienstleistungsverträgen an Befugte unter Ausschluss der Übernahme von Aufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. The Driven Hunt ist ausschließlich auf die Vermittlung von Jägern und Jagdveranstaltern ausgerichtet und nicht für Reisen, Planung und Organisationen von Jagden verantwortlich.

 

AUFTRAGSERTEILUNG

Mit der Unterzeichnung der Jagdanmeldung beauftragen Sie uns mit der Vermittlung einer Jagdreise, die durch ein drittes Unternehmen organisiert wird. Mit der unterzeichneten Jagdanmeldung bestätigen Sie auch, dass Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert haben. Auf Grund Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns die Bestätigung, womit der Jagdreisevertrag abgeschlossen ist.

Von diesem Vertrag kann unter Einhaltung der Ihnen mit dem Angebot vor Vertragsabschluss übermittelten Stornierungsbestimmungen jederzeit zurückgetreten werden. Um alle für die Reise nötigen Formalitäten – Visum, Waffenscheine, Jagd- und Abschusslizenzen u. dgl. – termingerecht erledigen zu können, müssen die von uns angeforderten Unterlagen, wie Reisepass, EU- Feuerwaffenpass, Passbilder, Waffendaten u. dgl., sofern nicht anders vereinbart, mindestens 40 Tage vor Reiseantritt bei uns eingelangt sein. Treffen diese Unterlagen nicht termingerecht ein, können wir für eine ordnungsgemäße Organisation der von Ihnen gebuchten Jagdreise nicht mehr garantieren, da unsere Partner einen angemessenen Zeitraum benötigt, um alle nötigen Formalitäten fristgerecht zu erledigen. Wird dieser Zeitraum nicht eingeräumt, muss der Kunde anfallende Mehrkosten bzw. daraus resultierende Stornokosten tragen, da der Jagdanbieter vor Ort die Jagd nicht kurzfristig mit einem anderen Jagdgast durchführen kann.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Mit dem Angebot werden Ihnen die Zahlungsbedingungen übermittelt. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie auch die Vorschreibung für das Deposit, welches spätestens mit der Jagdanmeldung zu zahlen ist.

Die Endabrechnung erfolgt vor Ort in bar nach der jeweiligen Streckenlegung.

Die Trophäen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des jeweiligen Jagdanbieters vor Ort. Sofern nicht anders – ausdrücklich schriftlich – vereinbart, werden die Trophäen erst nach vollständiger Bezahlung der Jagd- und Trophäengebühren sowie allfälliger Gebühren für Versand und Importverzollung ausgehändigt.

LEISTUNGEN

Das Unternehmen ist ausschließlich an der Vermittlung der jeweiligen Jagd beteiligt, nicht aber an der Organisation. Planung sowie Organisation der Jagd und der Unterkunft werden durch das vermittelte Drittunternehmen getätigt. Der Umfang der Leistungen wird im Angebot klar definiert. Davon abweichende Absprachen mit dem Anbieter vor Ort oder mit Dritten können nicht anerkannt und auch nicht geltend gemacht werden.

JAGDPROTOKOLL

Das Jagdprotokoll ist die einzig anerkannte Grundlage für die Endabrechnung. In diesem Protokoll müssen alle Abschüsse und Trophäengewichte eingetragen sein. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der im Jagdprotokoll eingetragenen Angaben. Ferner ist das Jagdprotokoll auch die einzig anerkannte Grundlage für ev. Reklamationen. Beanstandungen müssen unbedingt sofort vor Ort dem Anbieter oder Leistungsträger nachweislich mitgeteilt werden. Jede Beanstandung – auch wenn sofort abgestellt – muss im Jagdprotokoll eingetragen werden. Nicht im Jagdprotokoll eingetragene Reklamationen können nicht anerkannt werden.

HAFTUNG

Im Rahmen des mit uns abgeschlossenen Jagdvertrages haften wir für ordnungsgemäße Vermittlung, sorgfältige Auswahl des Leistungsträgers und eine korrekte Leistungsbeschreibung. Für den angestrebten Jagderfolg oder die gewünschte Trophäenstärke können wir keine Haftung übernehmen – es ergibt sich daraus auch kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung des Deposits. Der Jagdgast ist immer für seinen Schuss selbst verantwortlich. Wenn ein Pirschführer den Schuss auf ein Stück Wild freigibt, heißt das lediglich, dass Sie dieses Stück erlegen dürfen. Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie es auch erlegen wollen. Wenn Sie sich zum Schuss entscheiden, tragen Sie dafür alle Konsequenzen – auch in Hinblick auf Fehlschüsse, Anschweißen und die Trophäenstärke.

Der Kunde ist für den Trophäentransport in sein Heimatland selbst verantwortlich. Für Beschädigung Ihrer Trophäen durch unsachgemäße Behandlung, aber auch für Bruch, Beschädigung oder Verlust Ihrer Trophäe im Zuge des Heimtransportes oder des Versandes können wir keine Haftung übernehmen.

Jagden mit besonderen Risiken (Expeditionscharakter). Der Jagdvermittler haftet nicht für Folgen, die sich im Zuge des Auftretens solcher Risiken (Verletzungen, Unfälle, Todesfall, etc.) ergeben. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an Ihrer Gesundheit oder an Ihrer Ausrüstung.

PFLICHTEN DES JAGDGASTES

Der Kunde ist verpflichtet, die Jagdgesetze des betreffenden Jagdlandes zu beachten und hat den Anweisungen des Pirschführers Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen oder Jagd in alkoholisiertem Zustand können zum Abbruch der Jagd oder zum Ausschluss von der Jagd führen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Deposits.

RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS

Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn unvorhersehbare Umstände, wie z.B. Höhere Gewalt (Kriegshandlungen, Terror, Streiks, Unruhen, Naturkatastrophen u.ä.), die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Jagd in Frage stellen. Gleiches gilt, wenn die im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl an der Jagdreise nicht erreicht wird.

In diesem Falle werden wir uns bemühen, Ihnen ein gleichwertiges oder besseres Ersatzangebot zu unterbreiten. Dieses Ersatzangebot muss akzeptiert werden, es sei denn, Sie können nachweisen, dass die Annahme des Ersatzangebotes die Grenzen des Zumutbaren übersteigt. Können wir Ihnen kein entsprechendes Ersatzangebot unterbreiten, werden alle Vorauszahlungen in voller Höhe refundiert.

RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN

Unter Einhaltung der Ihnen mit dem Angebot vor Vertragsabschluss übermittelten Stornierungsbestimmungen kann jederzeit von der gebuchten Jagdreise zurückgetreten werden. Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen. Als Datum der Stornierung gilt der Poststempel der schriftlich übermittelten Stornierung. Bei Stornierung – aus welchen Gründen auch immer – werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, folgende Stornokosten in Rechnung gestellt:

a) Bei Stornierung bis 61 Tage vor Jagdbeginn werden 30 % der Depositkosten als Stornogebühr berechnet.
b) Bei Stornierung zwischen 60 u. 31 Tagen vor Jagdbeginn werden 50 % der Deposittkosten als Stornogebühr berechnet.
c) Bei Stornierung kürzer als 31 Tage vor Jagdbeginn werden alle gebuchten Leistungen als Stornogebühr berechnet.

Die Gründe für diese Stornierungsbestimmungen sind, dass der Jagdanbieter vor Ort durch eine Stornierung einen erheblichen finanziellen Verlust hat, der nicht kompensiert werden kann, da kurzfristig kaum ein Ersatzjäger gefunden werden kann.

GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Neusiedl am See.